Verwaltungsportal des Bundes
Der Bund stellt gemäß § 2 Absatz 2 des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ein Verwaltungsportal zur Verfügung, das über die Internetseite www.verwaltung.bund.de erreichbar ist. Zu finden sind dort sowohl die Verlinkung zu ZRE und OZG-RE als auch zu anderen Plattformen, die sich nicht an ZRE oder OZG-RE anbinden dürfen. Dadurch wird eine zentrale Erreichbarkeit von Rechnungseingangsplattformen für Rechnungssteller des Bundes gewährleistet. Für die Nutzung des Verwaltungsportals ist zunächst keine Registrierung notwendig. Möchte man aber eine der Rechnungseingangsplattformen nutzen, wird dies gemäß den Nutzungsbedingungen notwendig.