Onlinezugangsgesetz
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) schreibt vor, dass bis zum Ende des Jahres 2022 der Bund, die Länder und die Kommunen ihre Verwaltungsleistungen über digitale Verwaltungsportale anbieten müssen. Diese Portale sollen miteinander verbunden werden, um einen Portalverbund zu schaffen.