ZRE
An die Zentrale Rechnungseingangsplattform (ZRE) können Rechnungssteller eRechnungen an Einrichtungen der unmittelbaren Bundes- oder Landesverwaltung einreichen. Hierzu zählen beispielsweise Ministerien und Bundesoberbehörden.
An die Zentrale Rechnungseingangsplattform (ZRE) können Rechnungssteller eRechnungen an Einrichtungen der unmittelbaren Bundes- oder Landesverwaltung einreichen. Hierzu zählen beispielsweise Ministerien und Bundesoberbehörden.