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Mittelbare Bundesverwaltung

eRechnungen an die mittelbare Bundesverwaltung können über die OZG-konforme-Rechnungseingangsplattform (OZG) eingereicht werden. Zur mittelbaren Bundesverwaltung gehören Körperschaften (wie Deutsche Renten­versiche­rung oder die Bundesagentur für Arbeit), Stiftungen und Anstalten (wie Bürgerinnen und Bürger, Unter­nehmen oder auch Behörden) des öffentlichen Rechts. Auch Bundesländer können diese Plattform nutzen.