Mittelbare Bundesverwaltung
eRechnungen an die mittelbare Bundesverwaltung können über die OZG-konforme-Rechnungseingangsplattform (OZG) eingereicht werden. Zur mittelbaren Bundesverwaltung gehören Körperschaften (wie Deutsche Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit), Stiftungen und Anstalten (wie Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder auch Behörden) des öffentlichen Rechts. Auch Bundesländer können diese Plattform nutzen.