GDPdU
Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) sind eine Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums der Finanzen. Darin werden bestimmte Rechtsnormen aus der Abgabenordnung und dem Umsatzsteuergesetz konkretisiert, die die digitale Aufbewahrung von Buchführungsunterlagen und Rechnungen betreffen. Im Speziellen werden Vorschriften zur Archivierung elektronischer Dokumente und zur Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen während steuerlicher Außenprüfungen formuliert. Für Veranlagungszeiträume ab dem 31. Dezember 2014 wurden anstelle der GDPdU die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung von elektronischen Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen sowie zum Datenzugriff (GoBD) eingeführt.