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GoBD

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) wurden am 14. November 2014 vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht. Die zuvor geltenden Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) von 1995 und die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) von 2001 wurden somit ersetzt.