Zum Hauptinhalt springen

ViDA passiert das EU-Parlament – was das jetzt bedeutet

Die Digitalisierung der Umsatzsteuer in Europa nimmt weiter Fahrt auf. Das EU-Parlament hat Mitte Februar 2025 die vorgeschlagenen Änderungen an der ViDA-Initiative (VAT in the Digital Age) angenommen. Damit rückt die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für innergemeinschaftliche B2B-Transaktionen bis 2030 in greifbare Nähe. Doch was genau wurde beschlossen und was bedeutet das für Unternehmen in Deutschland?

Was steckt hinter ViDA?

ViDA ist die von der EU-Kommission initiierte Reform zur Modernisierung der Mehrwertsteuererhebung. Sie verfolgt drei Hauptziele:

  • Bekämpfung von Steuerbetrug durch ein digitales Echtzeit-Meldesystem
  • Harmonisierung der eRechnungs-Pflichten innerhalb der EU
  • Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels durch einheitliche Prozesse und digitale Meldepflichten

Der entscheidende Punkt: Unternehmen innerhalb der EU werden künftig verpflichtet sein, eRechnungen nach dem EU-Standard EN 16931 auszustellen und die Umsatzsteuertransaktionen nahezu in Echtzeit zu melden.

Welche Änderungen hat das EU-Parlament beschlossen?

Nach einigem Hin und Her hat das EU-Parlament nun die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen übernommen. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Verpflichtende eRechnung für innergemeinschaftliche B2B-Transaktionen ab 2030: Nationale Sonderwege sollen eingeschränkt werden, die europäische Norm EN 16931 wird zum allgemeinen Standard – nicht mehr nur für B2G-Rechnungsaustausch, sondern auch für B2B.
  • EU-weites digitales Meldesystem: Transaktionsdaten sollen künftig in Echtzeit an die Finanzbehörden übermittelt werden.
  • Erleichterungen für KMU: Kleinunternehmen sollen von vereinfachten Meldepflichten profitieren, sind aber nicht völlig ausgeschlossen von der nahenden Verpflichtung auf EU-Ebene.
  • Neue Regeln für Online-Plattformen: Marktplätze und digitale Plattformen müssen künftig präzise Umsatzsteuerdaten erfassen und melden.

Was bedeutet das für Unternehmen in Deutschland?

Deutschland bereitet sich bereits auf die Digitalisierung der Umsatzsteuer vor. Mit der eRechnungspflicht für B2B-Geschäfte, die ab 1. Januar 2025 schrittweise eingeführt wird, hat das Bundesfinanzministerium die Grundlage für das kommende EU-weite System geschaffen.

Wichtig: Der schrittweise Einstieg in die eRechnungspflicht macht es für Unternehmen einfacher, sich auf die kommenden europäischen Vorgaben vorzubereiten. Wer heute schon in eine durchdachte eRechnungslösung investiert, wird sich 2030 keine Sorgen um den Stichtag machen müssen. Das gelingt mit einem der erfahrenen TRAFFIQX® Provider aus dem größten deutschen Netzwerk für den elektronischen Rechnungsaustausch besonders gut!

Wie geht es weiter?

Nach der Zustimmung des EU-Parlaments geht das Reformpaket nun in die Abstimmung mit den Mitgliedsstaaten. In den kommenden Monaten werden die konkreten technischen Details des digitalen Meldesystems definiert. Die nächsten Meilensteine sind:

  • 2025: Mitgliedsstaaten können eRechnungen ohne vorherige Genehmigung der EU - Kommission verpflichtend einführen.
  • 2028: Einheitliche Mehrwertsteuerregistrierung in der EU.
  • 2030: Digitale Meldepflicht für innergemeinschaftliche Transaktionen.
  • 2035: Vollständige Harmonisierung des digitalen Steuerumfelds in Europa.

Und jetzt? Handeln statt abwarten!

Die Entscheidung des EU-Parlaments ist ein klares Signal: Die Digitalisierung der Steuerverwaltung kommt – und zwar schneller, als viele gedacht haben. Unternehmen sollten jetzt ihre Rechnungs- und Buchhaltungsprozesse fit für die Zukunft machen.

TRAFFIQX® unterstützt Unternehmen mit passenden eRechnungslösungen und Schnittstellen, die den Übergang in das digitale Steuerumfeld erleichtern. Wer frühzeitig auf digitale Prozesse setzt, bleibt wettbewerbsfähig – in Deutschland und in der gesamten EU.

Sie wollen mehr erfahren? Vereinbaren Sie gleich einen kostenlosen Beratungstermin mit unserem Experten Lars Becher, Key Account Manager und Subject Matter Expert für eInvoicing und CTC im TRAFFIQX® Netzwerk.

Rufen Sie Ihn an: +49 (0)6359 - 9 37 90

Onlinetermine sind nicht so Ihr Ding? Rufen Sie Ihn an: +49 (0)6359 - 9 37 90 oder schreiben Sie ihm: