Zum Hauptinhalt springen

Die Pflicht der elektronischen Rechnung 2025: Was das neue BMF-Schreiben (voraussichtlich) für Unternehmen wirklich bedeutet

Analyse, Hintergründe und Praxistipps mit Whitepaper-Download

Die eRechnungspflicht kommt – und mit ihr viele Fragen

Ab 2025 ist die eRechnung im deutschen B2B-Geschäft Pflicht. Die Digitalisierung der Rechnung ist damit endgültig Realität – und der neue Entwurf zum BMF-Schreiben bringt jetzt mehr Klarheit für Unternehmen, Softwareanbieter und Steuerberatungen. Aber was genau ändert sich? Wo liegen die Chancen, wo bleiben noch Fragezeichen? Und was bedeutet das für den Unternehmensalltag?
Wir geben einen Überblick, was im aktuellen BMF-Entwurf konkret geregelt wird, wo weiterhin Unsicherheit bleibt – und wie sich Unternehmen jetzt optimal aufstellen können. Am Ende des Beitrags finden Sie unser Whitepaper als PDF-Download, das alle Änderungen detailliert analysiert und praktische Umsetzungstipps gibt.

Überblick: Die wichtigsten Neuerungen im BMF-Schreiben zur elektronischen Rechnung

Pflicht zur Ausstellung – jetzt auch für Kleinunternehmer

Eine der auffälligsten Klarstellungen: Die eRechnungspflicht gilt nun explizit auch für Kleinunternehmer und Unternehmen, die steuerfreie Umsätze tätigen. Die bislang oft diskutierte Ausnahme ist damit hinfällig – alle sind abgedeckt.

Technische Anforderungen & Formate

Das BMF präzisiert, dass neben XRechnung auch sogenannte Extensions (Erweiterungen) zulässig sind, um branchenspezifische Anforderungen flexibel abzubilden. Wer ZUGFeRD nutzt: Im hybriden Format hat ab sofort der strukturierte XML-Datensatz immer Vorrang vor dem PDF-Teil – das sorgt für mehr Rechtssicherheit und Transparenz in der Verarbeitung.

eMail als Übertragungsweg bleibt – aber ist keine Zukunftslösung

Der Empfang elektronischer Rechnungen ist weiterhin auch über ein eMail-Postfach möglich. Ein spezielles Postfach ist nicht notwendig. Allerdings wird von Unternehmen klar erwartet, dass sie grundsätzlich die technischen Voraussetzungen schaffen, eRechnungen empfangen und verarbeiten zu können – und wer das nicht kann, hat zukünftig keinen Anspruch mehr auf alternative (Papier-)Rechnungen.

Umgang mit Fehlern und Archivierung

Neu ist: Rechnungen mit Formatfehlern berechtigen grundsätzlich nicht mehr zum Vorsteuerabzug – außer, es gelten spezielle Übergangsregelungen oder eine Rechnung wird korrigiert. Zudem wurde klargestellt, dass die Archivierung auch außerhalb GoBD-konformer Systeme zulässig bleibt, sofern die Unveränderbarkeit der Daten sichergestellt ist.

Was offen bleibt: Das digitale Meldesystem als fehlendes Puzzlestück

Trotz vieler Details bleibt ein entscheidender Punkt ungeklärt: Das geplante digitale Meldesystem für steuerrelevante Daten wird auch in diesem BMF-Entwurf nicht behandelt. Branchenverbände und Experten hatten hierzu klare Leitplanken erwartet. Interoperable Plattform- und Netzwerkmodelle – wie etwa Peppol, das in anderen EU-Staaten längst Standard ist – werden ebenfalls nicht ausdrücklich erwähnt.
Damit bleibt die Unsicherheit für Unternehmen, wie die nächste Stufe der Digitalisierung – nämlich das automatisierte Meldesystem – konkret ausgestaltet sein wird. Klar ist jedoch: Wer jetzt seine Prozesse digitalisiert, schafft die Grundlage, um auf kommende Anforderungen schnell und flexibel reagieren zu können.

Praxistipps: Was Unternehmen und Softwarehersteller jetzt tun sollten

  • Systemcheck & Update: Prüfen Sie Ihre aktuelle ERP-, Buchhaltungs- oder Branchensoftware. Unterstützt sie die Übermittlung und Verarbeitung von eRechnungen nach EN 16931? Sind alle Pflichtfelder und Formate abgedeckt?
  • Prozessintegration: Integrieren Sie eRechnungslösungen in Ihre bestehenden Workflows. Achten Sie darauf, dass alle Abteilungen – von Buchhaltung bis IT – eingebunden sind.
  • Kommunikation mit Partnern: Sprechen Sie mit Ihren Geschäftspartnern und Dienstleistern über die neuen Anforderungen und sorgen Sie für eine reibungslose Umstellung.
  • Vorbereitung auf zukünftige Meldepflichten: Beobachten Sie die Entwicklung rund um das Meldesystem aktiv. Lösungen wie TRAFFIQX® bieten hier bereits heute eine zukunftssichere Basis.

Jetzt rechts- und zukunftssicher aufstellen

Mit dem neuen BMF-Entwurf wird die eRechnung in Deutschland verbindlich und konkret. Unternehmen erhalten jetzt Planungssicherheit – und können mit den richtigen technischen und organisatorischen Maßnahmen schon heute die Weichen für die Zukunft stellen. Noch sind nicht alle Fragen gelöst, aber klar ist: Die digitale Transformation ist im Rechnungswesen längst angekommen und geht weiter.

Whitepaper-Download: Alle Details & Praxistipps kompakt

Unser aktuelles Whitepaper analysiert alle Neuerungen und Hintergründe des BMF-Entwurfs vom 25. Juni 2025. Profitieren Sie von praxisnahen Erläuterungen, anschaulichen Tabellen und konkreten Handlungsempfehlungen für Ihr Unternehmen.

Sie haben Fragen zur eRechnungspflicht, zu Formaten oder zur technischen Integration? Das Team der TRAFFIQX® eInvoicing Academy unterstützt Sie gern – sprechen Sie uns an!


Jetzt handeln – mit TRAFFIQX® sicher in die digitale Rechnungswelt!

Die verpflichtende E-Rechnung und die digitale Umsatzsteuer-Meldung sind nicht länger eine Zukunftsvision, sondern beschlossene Realität. Unternehmen sollten sich rechtzeitig vorbereiten, um nicht ins Hintertreffen zu geraten.

Als Deutschlands größtes eInvoicing-Netzwerk unterstützt TRAFFIQX® Sie bei der nahtlosen Integration der neuen Anforderungen – von der sicheren Erstellung und dem Empfang von E-Rechnungen bis hin zur automatischen Steuerdatenübermittlung.

Lassen Sie sich jetzt beraten und starten Sie mit TRAFFIQX® in das digitale Zeitalter der Rechnungsstellung!

Sie wollen mehr erfahren? Vereinbaren Sie gleich einen kostenlosen Beratungstermin mit unserem Experten Lars Becher, Key Account Manager und Subject Matter Expert für eInvoicing und CTC im TRAFFIQX® Netzwerk.

Rufen Sie Ihn an: +49 (0)6359 - 9 37 90

Onlinetermine sind nicht so Ihr Ding? Rufen Sie Ihn an: +49 (0)6359 - 9 37 90 oder schreiben Sie ihm: