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Revisionssicherheit

Bei der Revisionssicherheit geht es um die revisionssichere Archivierung für elektronische Archivsysteme. Dabei müssen einige deutsche Vorschriften und Gesetze beachtet werden. Dazu gehören Anforderungen des Handelsgesetzbuchs (§§ 239, 257 HGB), der Abgabenordnung (§§ 146, 147 AO), der Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS), der Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von elektronischen Büchern und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) sowie weitere steuerliche und handelsrechtliche Anforderungen. Betroffen von der Revisionssicherheit sind aufbewahrungspflichtige oder aufbewahrungswürdige Informationen und Dokumente. Die Anforderungen an die Revisionssicherheit umfassen Ordnungsmäßigkeit, Vollständigkeit, Sicherheit des Gesamtverfahrens, Schutz vor Veränderung und Verfälschung, Sicherung vor Verlust, Nutzung nur durch Berechtigte, Einhaltung der Aufbewahrungsfristen, Dokumentation des Verfahrens, Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit (Lesbarkeit).