Hintergrund zur polnischen eRechnung
Verantwortlich für die Digitalisierung der polnischen B2B-Rechnungsprozesse ist das Ministerium für Wirtschaftsentwicklung und Technologie in Partnerschaft mit dem Łukasiewicz - Institut für Technologie in Poznań.
Die Einführung der elektronische Rechnung basiert auf dem Gesetz über elektronische Rechnungsstellung, eingeführt im November 2018, in Kraft seit dem 18. April 2019. Sie folgt damit der Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU und betrifft Empfang und Verarbeitung in regionalen und lokalen Behörden. Für Lieferanten öffentlicher Verwaltungen gilt sie optional, gemäß ursprünglicher Planung ab Juli 2024 verpflichtend für B2B-Transaktionen. Angewendet werden die europäischen Standards unter UBL 2.1 und CII.