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Veränderungen im französischen Finanzgesetz 2024: Ein neuer Zeitplan tritt in Kraft

Im Rahmen der europaweiten Etablierung eines Standards zur elektronischen Rechnung galt Frankreich lange als Vorreiter und Musterland bei der Umsetzung. Auch wenn Deutschland als treibende Kraft auf dem Weg hin zur eRechnungsverpflichtung maßgeblich an der Ausarbeitung der Vorgaben und Bestimmungen beteiligt war, zog Frankreich bei der Vorbereitung und Festsetzung jener Bestimmungen zunächst an allen europäischen Länder vorbei. Das hat sich im zweiten Halbjahr 2023 komplett geändert, als Pläne zur Verschiebung der Einführung von eRechnungen in Frankreich bekannt wurden. Doch keine Bange: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die Einführung der eRechnung in Frankreich ist sicher – und wichtig.

Aktualisiert: Zeitplan zur Einführung der eRechnung in Frankreich

Diese Pläne sind nun in eine neue, zeitliche Einordnung gebracht worden. Die bisherige Umsetzung und die neuen Pläne stellen sich folgendermaßen dar:

Darstellung von verpflichtenden Auflagen zu eInvoicing und eReporting in Frankreich in übersichtlicher Zeitstrahlform ab 2024 bis 2028

Als TRAFFIQX®-Experte für CTC-Systeme (Continuous Transaction Control) erklärt Lars nachfolgend, welche Vorteile die Verschiebung mit sich bringt, für wen die französischen Bestimmungen überhaupt relevant sind und wie es im Vergleich zu den anderen europäischen Ländern in Frankreich um die praktische Umsetzung zur eRechnung steht.

Frankreich steht an der Schwelle bedeutender Veränderungen in seiner finanziellen Gesetzgebung. Das Jahr 2024 markiert die Einführung von tiefgehenden Anpassungen in der französischen Finanzgesetzgebung, die eine beträchtliche Auswirkung auf das wirtschaftliche Umfeld des Landes haben werden. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die Schlüsselelemente dieser Änderungen und klären den neuen Zeitplan, der für ihre Umsetzung vorgesehen ist.

eReporting – ein Schlüsselaspekt der Gesetzesänderungen in Frankreich

In Frankreich wird der Geltungsbereich für das Versenden und Empfangen von elektronischen Rechnungen wie folgt definiert:

  • Für Anbieter gilt: Steuerlich relevante Dienstleistungen, die an einen anderen steuerpflichtigen Unternehmer erbracht werden, fallen unter diese Regelung, vorausgesetzt, sowohl der Rechnungsaussteller als auch der Rechnungsempfänger sind in Frankreich umsatzsteuerlich registrierte Unternehmer.
  • Für Empfänger gilt: Sie erhalten Statusinformationen zu den ein- und ausgegangenen Rechnungen.

Zusätzlich wird in Frankreich das sogenannte eReporting eingeführt, das sich auf folgende Aspekte bezieht:

  • Zahlungsinformationen
  • grenzüberschreitende Lieferungen und Käufe
  • B2C-Transaktionen (Geschäfte mit Endverbrauchern)

Das eReporting kommt zum Einsatz, wenn in Frankreich ansässige Unternehmer Lieferungen oder andere Leistungen an Unternehmen im Ausland (grenzüberschreitende B2B-Transaktionen) oder an Nichtunternehmer im Inland (inländische B2C-Transaktionen) erbringen oder wenn zwar umsatzsteuerlich dort registrierte, aber nicht ansässige Unternehmer in Frankreich steuerpflichtige Umsätze tätigen.

eRechnung – der zweite Schlüsselaspekt der französischen eRechnungs-Strategie

Die Änderungen im französischen Finanzgesetz 2024 zielen darauf ab, die finanzielle Landschaft Frankreichs zu modernisieren und sie an die sich ständig wandelnden globalen Wirtschaftsbedingungen anzupassen.
Zu den wichtigsten eRechnungs-spezifischen Änderungen in der französischen Finanzgesetzgebung gehören:

  • Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen ab dem 1. September 2026 für große Unternehmen und mittelständische Unternehmen (per Erlass kann ein späteres Datum festgelegt werden, das nicht später als der 1. Dezember 2026 sein darf),
  • Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen ab dem 1. September 2027 für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (per Dekret kann ein späteres Datum festgelegt werden, das nicht später als der 1. Dezember 2027 sein darf),
  • Verpflichtung für alle Unternehmen, elektronische Rechnungen ab dem 1. September 2026 zu empfangen (durch einen Erlass kann ein späterer Zeitpunkt festgelegt werden, der jedoch nicht später als der 1. Dezember 2026 liegen darf).

Der Abschluss der Implementierungsphase aller Änderungen ist aktuell für Mitte 2025 vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass dieser Termin auch gehalten werden kann.

Auswirkungen der Digitalisierung von Steuer- und Rechnungsaustausch-Prozessen auf die Wirtschaft in Frankreich

Die Änderungen im französischen Finanzgesetz werden sowohl für Bürger als auch für Unternehmen von großer Bedeutung sein. Während Steuerreformen zu einer gerechteren Lastenverteilung führen können, wird die Regulierung von Kryptowährungen neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen und zur finanziellen Sicherheit beitragen. Gleichzeitig werden die Anreize für nachhaltige Investitionen dazu beitragen, dass Frankreich seine Klimaziele erreicht und eine grünere Zukunft fördert.

Wir meinen: Die Änderungen im französischen Finanzgesetz 2024 sind ein mutiger Schritt in Richtung einer modernisierten und resilienten Wirtschaft. Mit dem Setzen des neuen Zeitplans können sich Bürger, Bürgerinnen und Unternehmen auf die kommenden Veränderungen vorbereiten und die Vorteile der neuen Regelungen voll ausschöpfen. Es bleibt dabei spannend zu beobachten, wie diese Änderungen das wirtschaftliche Gesicht Frankreichs in den kommenden Jahren prägen werden.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben – ganz im Gegenteil: Jetzt fit für die eRechnung in Frankreich machen!

Was aber auf jeden Fall gilt: Wer auch weiterhin Geschäfte machen möchte mit französischen Kunden, Zulieferern und Partnern, der sollte sich schnellstmöglich mit den – in der Umsetzung zugegebenermaßen nicht ganz einfachen – „neuen“ Bedingungen auseinandersetzen. Trotz der aktuellen Verzögerung im ursprünglichen Zeitplan. Fordern Sie uns – wir sind der passende Ansprechpartner für sämtliche Fragen zur eRechnungsverpflichtung in Deutschland und international.

Übrigens: TRAFFIQX® als Netzwerk und damit auch die Technologie plant sich als PDP (Plateforme de Dématérialisation Partenaire) akkreditieren zu lassen! Das ist beispielsweise notwendig, um im 6-Corner-Modell als Corner 2 bzw. Corner 3 auftreten zu können und damit Rechnungen, aber auch Statusmeldungen, an die staatliche Plattform und an andere PDPs übermitteln zu können.

Denn auch, wenn eRechnung und eReporting nun etwas später an den Start gehen: Dass der digitale Rechnungs- und Steuerdatenaustausch für B2B-Geschäfte kommt, steht außer Frage. Und das ist gleichermaßen sicher wie auch wichtig.


Über den Autor

Lars Becher ist Key Account Manager und Subject Matter Expert für eInvoicing und CTC im Traffiqx-Netzwerk bei b4value.net. Er verantwortet als Trainer auch nicht-technische Trainings unterschiedlicher Art und Weise für die Traffiqx-Provider. Seinen Master of Arts (MA) absolvierte er auf der Hochschule Worms.


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