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eRechnung – So läuft die elektronische Rechnung in Italien

Seit einigen Jahren ist Italien Vorreiter bei der Einführung der eRechnung innerhalb der EU. Die Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen begann 2015 für Rechnungen an die öffentliche Hand (B2G) und wurde am 1. Januar 2019 sowohl auf inländische B2B- als auch B2C-Rechnungen erweitert. Dieser Schritt hat weitreichende Auswirkungen auf deutsche mittelständische Unternehmen, die mit italienischen Partnern im Import und Export tätig sind.

Hart erkämpft: So hat Italien mit den elektronischen Rechnungen angefangen

Um die eRechnung in ihrem Land durchzusetzen ist Italien nicht untätig geblieben. Ganz im Gegenteil: Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/593 des Rates der Europäischen Union hat sich Italien die Ausnahme erkämpft bestimmten Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie (2006/112/EG) abzuweichen. Genauer ausgedrückt: Dieser Beschluss erlaubt es Italien seither, ein obligatorisches elektronisches Rechnungsstellungssystem einzuführen, um die Mehrwertsteuererhebung zu verbessern und Steuerbetrug zu bekämpfen.

Dieses obligatorische System, bekannt als Sistema di Interscambio (SDI), gilt seit Einführung für alle inländischen Rechnungen. Die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung umfasst dabei nicht nur Rechnungen an Unternehmen (B2B) und Verbraucher (B2C), sondern auch an die öffentliche Hand (B2G).

Das gibt’s bei der elektronischen Rechnungsstellung in Italien zu beachten

In Italien folgt der Prozess der elektronischen Rechnungsstellung klar definierten Standards, die eine reibungslose Abwicklung und Überwachung ermöglichen.

Demnach müssen alle Rechnungen im standardisierten und strukturierten XML-Format FatturaPA erstellt und über das zuvor erwähnte zentrale Austauschsystem SDI (Sistema di Interscambio) übermittelt werden. Damit letztendlich alle Vorschriften eingehalten werden, wird von der zuständigen Behörde, der Agency for Digital Italy (AGID), alles streng überwacht. Wenn die Kontrollen negativ ausfallen, beispielsweise wenn verpflichtende XML-Tags fehlen oder fehlerhafte Inhalte erstellt wurden, generiert das SDI-System einen Fehlerbericht für den Rechnungssteller und stoppt den Übermittlungsvorgang des Dokuments.

Während der Versand für alle inländischen Lieferanten im B2B-, B2G- und B2C-Bereich obligatorisch ist, betrifft der verpflichtende Empfang von elektronischen Rechnungen nur Unternehmen und die öffentliche Verwaltung. Privatpersonen sind nicht zum Empfang von eRechnungen verpflichtet.

Das eRechnungs- oder auch CTC-Modell (Continuous Transaction Controls), das italienische Unternehmen und öffentliche Behörden zur Übermittlung und zum Empfang elektronischer Rechnungen verpflichtet, ist zentralisiert. Eine elektronische Signatur ist dabei nur für B2G-Rechnungen oder -Gutschriften über das SDI erforderlich.

Ein weiteres wichtiges Detail ist die Archivierungspflicht: eRechnungen müssen im Falle von Italien für einen Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt werden. Auch die Archivierung im Ausland ist unter bestimmten Auflagen zugelassen.

Verpflichtung zur eRechnung auch für Auslandstransaktionen

Seit dem 1. Januar 2022 schreibt das neue italienische Haushaltsgesetz Nr. 178/2020 vor, dass auch für grenzüberschreitende Rechnungen (Rechnungen an und von Unternehmen, die im Ausland ansässig sind) die Verwendung der elektronischen Rechnung im XML-Format „FatturaPA“ und die Übermittlung über die zentrale SDI-Plattform verpflichtend sind.

Für Eingangsrechnungen, die italienische Unternehmen von Lieferanten außerhalb Italiens erhalten, sind die italienischen Rechnungsempfänger verpflichtet, eine XML-Version dieser Rechnungen zu erstellen und ebenfalls an das SDI-System zu übermitteln. Die Übermittlung muss außerdem bis zum 15. Tag des Monats nach Erhalt der Eingangsrechnung erfolgen. Ziel dieser Regelung ist es, dem italienischen Staat die Transaktionsinformationen ausländischer Rechnungen in elektronischer Form bereitzustellen und dadurch Steuerhinterziehung bei grenzüberschreitenden Transaktionen zu reduzieren.

Nochmal alle Fakten zur elektronischen Rechnung in Italien auf einen Blick:

  • Übermittlung verpflichtend für B2G, B2B, und B2C
  • Empfang verpflichtend für alle Kunden bei B2B und B2G
  • Zentralisiertes eRechnungs/CTC-Modell
  • Verpflichtende Infrastruktur für Rechnungen/Gutschriften: SDI (Sistema di Interscambio)
  • Vorgeschriebenes Format für Rechnungen/Gutschriften: FatturaPA (XML-Format)
  • Erforderliche eSignatur über SDI für B2G-Rechnungen/-Gutschriften
  • Archivierungspflicht: 10 Jahre (Archivierung im Ausland unter bestimmten Auflagen zugelassen)
  • Zuständige Steuerbehörde: Agency for Digital Italy (AGID)

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