Spanien bringt E-Rechnung-Gesetz weiter voran - doch der Starttermin in 2026 "wackelt"
Spanien arbeitet intensiv an der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im Rahmen des Gesetzes "Crea y Crece". Die Umsetzung ist in zwei Phasen geplant:
- Phase 1: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 8 Millionen Euro müssen innerhalb von 12 Monaten nach Verabschiedung der entsprechenden Verordnung ihre Systeme auf elektronische Rechnungen umstellen.
- Phase 2: Für alle anderen Unternehmen beträgt die Frist 24 Monate nach Verabschiedung der Verordnung.
Diese Fristen beginnen erst mit der offiziellen Verabschiedung der technischen Spezifikationen zu laufen. Da diese Spezifikationen noch nicht veröffentlicht wurden, ist der ursprünglich für 2026 geplante Starttermin unsicher. Unternehmen sollten dennoch proaktiv ihre Systeme und Prozesse überprüfen, um bei Inkrafttreten der Verordnung vorbereitet zu sein.
Zusätzlich hat Spanien mit dem Königlichen Erlass 1007/2023 Anforderungen an Rechnungsstellungssysteme eingeführt, um die Standardisierung und Integrität von Rechnungsdaten sicherzustellen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Digitalisierung voranzutreiben und Steuerbetrug zu bekämpfen.
Unternehmen sollten daher nicht nur die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im Blick haben, sondern auch sicherstellen, dass ihre Systeme den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.