Für Unternehmen, die in Belgien tätig sind, gibt es weitreichende Neuigkeiten. Anfang Januar 2024 hat das belgische Parlament grünes Licht für die obligatorische B2B-eInvoicing-Gesetzgebung gegeben. Was bedeutet das, wer ist betroffen?
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Belgien beabsichtigt, ab dem 1. Januar 2026 eine Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich einzuführen. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde nun Anfang Januar 2024 an die Abgeordnetenkammer übermittelt. Gleichzeitig wird eine Ausnahmegenehmigung vom EU-Rat angestrebt, um von den aktuellen Bestimmungen der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (MwStSystRL) abweichen zu dürfen.
Das ist nichts Ungewöhnliches, denn beispielsweise auch Italien, Polen, Frankreich, Ungarn und zuletzt sogar Deutschland mussten bereits diesen Weg gehen, um das obligatorische eInvoicing auf nationaler Ebene voranzubringen.