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BMF schafft PDF- und Papierrechnung
bei (fast) allen B2B-Geschäften ab

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat seinen Entwurf für das sogenannte „Wachstumschancengesetz“ vor wenigen Tagen ausgewählten Institutionen, Verbänden sowie mehreren TRAFFIQX-Providern zur Stellungnahme vorgelegt. So weit, so langweilig. Doch: Was zunächst nach eher fadem „Polit-Sprech“ zur parlamentarischen Sommerpause in Berlin klingt, hat es in sich – vor allem in Bezug auf den Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen in Deutschland.

Der „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ (Wachstumschancengesetz) enthält nämlich gleich eine ganze Reihe an – nicht nur für das digitale „Entwicklungsland“ Deutschland - bahnbrechenden Änderungsvorschlägen für die althergebrachte Art und Weise, wie Unternehmen noch heute Rechnungen austauschen. Oder besser gesagt: Nach bisheriger Ansicht der Finanzbehörden austauschen sollten!  

Die wohl weitreichendste Veränderung: 


PDF- und Papierrechnungen zwischen Unternehmen werden verboten –
und zwar schon in weniger als 30 Monaten!


Der (TRAFFIQX im Wortlaut) vorliegende Referentenentwurf ist dabei ein Teil des bundesministerialen Bestrebens, Wachstumschancen in der deutschen Wirtschaft zu stärken, Investitionen in den Standort Deutschland zu fördern, Innovationen und den digitalen Wandel zu unterstützen und das Steuersystem grundlegend einfacher und fairer zu gestalten. Die Umsetzung des nun präsentierten „Wachstumschancengesetzes“ steht so auch im Einklang mit der ViDA-Initiative der EU und dem zunehmenden Einsatz von CTC-Modellen (Continuous Transaction Control) zur erfolgreichen Bekämpfung des großangelegten Umsatzsteuerbetrugs überall im europäischen Ausland. 

Um hier nicht den digitalen Anschluss zu verlieren, hat das Bundesministerium einen ganzen Strauß an Maßnahmen geschnürt, mit denen die größte Volkswirtschaft der Europäischen Union quasi im „Hau-Ruck“-Verfahren digital zukunftsfähig (und damit deutlich attraktiver für Unternehmen) gemacht werden soll. 

Der Maßnahmenkatalog aus dem knapp 280-seitigen Wachstumschancen-Gesetzesentwurf umfasst neben zahlreichen anderen Bereichen fünf tiefgreifende Änderungen für den B2B-Rechnungsaustausch – ob nun digital oder (noch) papierbasiert: 


    1. Verbindliche E-Rechnung: Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle B2B-Empfänger eRechnungen gemäß den Vorgaben der EU-Richtlinie 2014/55/EU nicht nur empfangen, sondern auch elektronisch archivieren (und optimalerweise auch digital weiterverarbeiten) können. Das Ablehnen eines elektronisch übermittelten Datensatzes, welcher der EU-Norm EN16931 entspricht ist dagegen nicht möglich. 

    2. Nur wenige Ausnahmen: Für Rechnungen unter 250 Euro und Fahrausweise gelten die Verpflichtungen nicht. 

    3. Ende der  Papierrechnung: Die Papierrechnung verliert bereits ab 2025 ihren Vorrang vor der eRechnung, welche zur neuen „Best Practice“ wird. Die Zustimmung des Empfängers zum Erhalt von elektronischen Rechnungen gemäß der oben genannten EU-Richtlinie ist nicht mehr notwendig – stattdessen ist die Zustellung in allen „sonstigen“ Formaten wie PDF oder anderen digitalen Formaten wie EDI/EDIFACT nur noch nach Zustimmung der oder des Empfangenden möglich. Allein die Papierrechnung bleibt hiervon unberührt. 

    4. Übergangsfrist für „sonstige“ Rechnungsformate: Bis Ende 2025 sind auch andere digitale Rechnungsformate zulässig, vorausgesetzt der Empfänger stimmt zu. Ab 2026 sind „normale“ PDF- und Papierrechnungen nicht mehr zulässig. Für alle anderen „sonstigen“ digitalen Formate besteht dagegen noch eine letzte „Galgenfrist“ bis Ende 2027. Danach sind nur noch elektronische B2B-Rechnungen in EU-konformen Formaten wie (aktuell) XRechnung oder ZUGFeRD 2.X erlaubt. 

    5. Mögliche „Extrawurst“ für EDI: Aus dem aktuellen Referentenentwurf lässt sich ein gewisser Bestandsschutz, über den unter anderem auch auf dem diesjährigen E-Rechnungs-Gipfel angeregt mit den anwesenden BMF-Vertreter*innen diskutiert wurde, für das gerade in der Industrie weitverbreitete EDI-Verfahren herauslesen – zumindest für die nächsten dreieinhalb Jahre.  

    Unklar bleibt jedoch vorerst, wie es sich mit (bis zum Stichtag womöglich) EU-konformen Rechnungsdatenformaten über EDI verhält. Denn welche Übertragungswege letztendlich zugelassen sein werden, um das angestrebte digitale Mehrwertsteuer-Meldesystem auf Basis des elektronischen Rechnungsaustauschs ab 2028 in Deutschland zu realisieren, bleibt zunächst offen. Hierzu verweist der Entwurf lediglich auf die „Einführung des Meldesystems“ und lässt damit vermutlich bewusst einen gewissen Spiel- und Ermessensraum für eine spätere Präzisierung offen.  

    Klar erscheint jedoch schon heute: Sobald in Deutschland die zweite „Ausbaustufe“ des angestrebten elektronischen Meldesystems zündet, wird ein einfacher Versand auch von EU-konformen eRechnungs-Formaten OHNE entsprechende Plattformanbindung nicht mehr ausreichen. Oder anders ausgedrückt: Bis spätestens Ende 2027 muss jedes Unternehmen in Deutschland an eine staatliche oder eine privatwirtschaftliche eRechnungs-Plattform angebunden sein. 

    BMF drückt beim Zeitplan auf die Tube 

    Nach den vorgesehenen Anhörungen und Abstimmungen im Bundestag und Bundesrat, wird eine Veröffentlichung des Gesetzes bereits für Anfang 2024 erwartet. Kein Wunder, denn in der Tat drängt die Zeit, möchte die selbsternannte Digitalisierungskoalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen die gesteckten Ziele zur Umsetzung eines digitalen Meldesystems auch in Deutschland rechtzeitig vor dem europaweiten Stichtag zum 01.01.2028 in die Tat umsetzen – und damit Herr über die vermuteten zweistelligen Milliardenbeträge aus nichtbezahlter Umsatzsteuer werden, die bisher Jahr für Jahr am Fiskus vorbeigehen. 


    Ganz gleich, welche Formate und Übertragungswege für den steuer- und rechtskonformen, schnellen, umweltschonenden und sicheren Austausch von Rechnungsdaten künftig nötig werden: Mit dem TRAFFIQX-Netzwerk sind Sie als Versender und Empfänger stets auf der sicheren Seite.