Unmittelbare Bundesverwaltung

Die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) ist verpflichtend für alle Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung. Dies schließt Bundesämter, -anstalten, -institute, -ministerien, -zentralen und -gerichte ein.

Liste der an den ZRE angebundenen Rechnungsempfänger

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